Alle Befragten hätten die Protokolle unterzeichnet. Der Beschwerdeführer habe zum harten Kern von drei Mitarbeitern gehört. Dieser harte Kern habe sich gegenüber Pflege und Ärzteschaft abgegrenzt und den anderen Sicherheitsmitarbeitern mehrmals den Kontakt zum Pflegepersonal und der Ärzteschaft untersagt. Auch habe der Beschwerdeführer zugegeben, die damalige Leiterin der Pflege (Frau F) als inkompetent bezeichnet zu haben. Zudem habe sich der Beschwerdeführer negativ über Mitarbeitende, welche eine andere Berufsauffassung vertreten oder seiner Meinung nach zu viele Fehler begangen hätten, geäussert.