Vorliegend hatte die Vorinstanz die Vertraulichkeit und Anonymität des CIRS-Systems aufgehoben und das Verfassen der CIRS-Meldung zur Begründung der Kündigung verwendet. Dieses Vorgehen kann zum Vorneherein nicht gebilligt werden, widerspricht es doch der Charakteristik eines CIRS-Systems diametral. Auch ist nicht ersichtlich, worin der von der Vorinstanz geltend gemachte Missbrauch des CIRS- Systems bestehen sollte. Die CIRS-Meldung vom September 2012 enthält Hinweise auf zahlreiche Kündigungen und ein allgemein schlechtes Arbeitsklima sowie einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation (Wechsel in der Stationsleitung).