eingeleiteten Massnahmen und unterstelle der Pflegeleiterin ein manipulatives Vorgehen bei der Führung der Mitarbeitenden. Weiter enthalte die CIRS-Meldung Kritik am Verhalten von Ärzten im Zusammenhang mit zwei Vorfällen auf der Station. Die CIRS-Meldung schildere weder ein kritisches Ereignis noch enthalte sie einen Verbesserungsvorschlag, sondern beschränke sich auf Anschuldigungen gegenüber Ärzten und Vorgesetzten. Aufgrund von Zeugenaussagen sei erhärtet, dass der Beschwerdeführer die CIRS-Meldung verfasst habe.