Mehrere geringfügige Beanstandungen können gesamthaft gesehen einen triftigen Grund abgeben.20 Bei der Beurteilung des Verhaltens der betroffenen Person steht der zuständigen Behörde ein gewisses Ermessen zu, weil sie den tatsächlichen Verhältnissen näher steht als das Gericht. Die Voraussetzungen zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses sind aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls zu würdigen.21 Ein strengerer Massstab an die Integrität als ist anzulegen bei Personen, denen Beispielfunktion zukommt, wie Lehrkräften22 oder Angehörigen der Kantonspolizei23.24