16. Nachdem die Beschwerdeinstanz mit Verfügung vom 19. November 2013 einige den Beschwerdeführer und die Vorinstanz betreffende Zeitungsartikel zu den Akten erkannt und dem Beschwerdeführer dazu das rechtliche Gehör gewährt hatte, beantragte der Beschwerdeführer am 11. Dezember 2013 die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zum Vorliegen des externen Untersuchungsberichtes zur Z und die Übertragung des Verfahrens an eine anderen Direktion. Zudem seien die Ausführungen in der Eingabe vom 11. Dezember 2013 als Ergänzungen zur Beschwerde zu den Akten zu nehmen.