4. Im Juni und September 2012 gingen bei der Vorinstanz zwei CIRS1-Meldungen ein. Darin wurde die Vorinstanz auf die problematischen Zusammenarbeit mit der Stationsleitung sowie die deswegen erfolgten zahlreichen Kündigungen hingewiesen. Als mögliche Massnahme zur Verbesserung wird ein Wechsel der Stationsleitung vorgeschlagen. 5. Am 25. September 2012 führte die Vorinstanz ein Mitarbeitergespräch mit dem Beschwerdeführer durch. Anlässlich dieses Mitarbeitergesprächs erhielt der Beschwerdeführer die Bewertung „A“.