3. Am 21. Mai 2012 beauftragte die Vorinstanz Prof. Dr. A sowie Dr. B mit der Durchführung eines Audits. Zweck dieses Audits war eine Standortbestimmung und die Abgabe von Empfehlungen. Im „Bericht betreffend ein Audit über Z der Vorinstanz“ vom 26. Juni 2012 wurde unter anderem auf die „noch schwierige Schnittstelle zwischen Medizin/Pflege einerseits und Sicherheitsdienst andererseits“ sowie die Notwendigkeit, in diesem Bereich Fortschritte zu machen, „insbesondere durch Erlass klarer Regeln und durch eine partnerschaftliche Diskussionskultur“ hingewiesen.