40 Abs. 1 VRPG befugt. Die angefochtene Verfügung vom 31. Juli 2013 ist demnach gestützt auf Art. 40 Abs. 1 VRPG von Amtes wegen aufzuheben. 4.5 Bei diesem Verfahrensausgang ist auf die weiteren Vorbringen der Beschwerdeführerin, namentlich die Rüge betreffend der Rechtsgleichheit, nicht näher einzugehen. 5. Kosten