3.6.4 Indem der im Leistungsvertrag 2012 vereinbarte Personalaufwand also auf Zahlen der Vorjahre resp. auf damals aktuellen Zahlen aus dem Jahre 2011 beruht, ist dort lediglich der damals aktuelle Personalaufwand von 820 Stellenprozenten berücksichtigt worden. Damit ist gleichzeitig auch gesagt, dass der Leistungsvertrag 2012 den gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung des Betreuungspersonals resp. der Abgeltung desselben nicht entspricht.