Fraglich ist daher vorliegend, auf welche konkreten Zahlen sich der Leistungsvertrag 2012 abstützt resp. ob dieser die Finanzierung des Personalaufwandes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 3.6.1 Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Februar 2014 aufgefordert worden darzulegen, wie sich der Ist-Stellenplan zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Dezember 2011 dargestellt hat. Die Beschwerdeführerin reichte einen Ist- Stellenplan vom 12. resp. 16. Dezember 2011 ein, gemäss dem sie zu diesem Zeitpunkt in 10