3.5 Die Beschwerdeführerin hat mit der Vorinstanz am 12. resp. 16. Dezember 2011 einen Leistungsvertrag über den Betrieb eines Wohnheimes mit Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung abgeschlossen. Der Vertrag regelt die von der Beschwerdeführerin zu erbringenden Leistungen und die Abgeltung derselben durch die Vorinstanz. Unter dem Titel Leistungsabgeltung, „4.1 Grundsatz“ hält der Vertrag fest, dass die geplanten Nettobetriebskosten pro Leistungseinheit resp. die geplanten Gesamtnettobetriebskosten in Teil B des Vertrages festgehalten sind. Darin sind der Teuerungszuschlag sowie allfällige Platz- und Betreuungszuschläge bereits enthalten.