Mit einer Markt- oder Bedarfsanalyse jedoch befindet sich eine Auftraggeberin in der Regel in der Vorbereitungs- und Planungsphase einer allfälligen Beschaffung. In dieser Phase soll klassischerweise geklärt werden, ob überhaupt und falls ja wie was beschafft werden soll. Vorliegend ergibt sich aus den Akten genau dieser Rückschluss: die Z. AG hatte eine Evaluation veranlasst, um den Bedarf an allfällig neuen Versicherungsbrokerdienstleistungen zu klären. Darüber jedoch, ob Versicherungsbrokerdienstleistungen überhaupt neu beschafft werden sollten, hatte die Z. AG noch nicht erkennbar entschieden.