Die Z. AG und die Beschwerdegegnerin hatten persönlichen Kontakt anlässlich eines Präsentationstreffens. Bei diesem Treffen wurde vereinbart, dass die Beschwerdegegnerin Massnahmen zur Optimierung des Versicherungsportefeuilles der Z. AG bezüglich Leistungen und Kosten aufzeigen sollte. Das vorgenannte „Auftragsmandat“ mit zitiertem Inhalt wurde unterzeichnet. Aus dem Wortlaut der Vereinbarung ergibt sich, dass Hauptzweck derselben das Aufzeigen von allfälligen Optimierungsmassnahmen betreffend Leistungen und Kosten im Versicherungsportefeuille der Z. AG ist. Dazu sollte eine „Submission“ des gesamten Versicherungsportefeuilles durchgeführt werden.