laub ist, liegt darin wiederum eine Beschaffung. Der diesbezügliche Auftrag ist seinerseits regelmässig in einem öffentlich-rechtlichen Vergabeverfahren zu erteilen.19 Liegen diese Unterlagen vor, ist die Vorbereitungsphase abgeschlossen und die Vergabephase, die sich grundsätzlich mit dem förmlichen Vergabeverfahren deckt, beginnt. Nach Abschluss des Vertrages beginnt die Abwicklungsphase, die im Idealfall mit dessen Erfüllung endet. d) Die Würdigung des massgebenden und aktenkundigen Sachverhaltes aus beschaffungsrechtlicher Optik ergibt Folgendes: