Die Phase dient der Willensbildung der Auftraggeberin. Geschieht die Planung einer öffentlichen Beschaffung unter Beizug von Privatpersonen, was durchaus er- 16 Galli/Moser/Lang/Steiner, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, 3. Auflage, 2013, Rz. 178 f. 17 Thomas Locher, Wirkungen des Zuschlags auf den Vertrag im Vergaberecht, 2013, S. 16, mit Hinweisen 18 Christoph Jäger, Öffentliches Beschaffungsrecht, in: Müller/Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 2. Auflage, 2013, S. 834 N. 87 ff., mit Hinweisen 9