Demnach wird in der Vorbereitungsphase nicht nur das ob, sondern im Anschluss auch das wie der Beschaffung geklärt. Wenn die Vergabebehörde zum Schluss kommt, dass sie ein Mittel resp. eine Dienstleistung beschaffen will, arbeitet sie einen Leistungsbeschrieb aus und legt die Eignungs- sowie die Zuschlagskriterien fest. Meist erarbeitet sie zudem auch einen Vertragsentwurf oder Eckpunkte der vertraglichen Regelung. 18 Mit anderen Worten dient die erste Phase der Bestimmung des Vorhabens und der Mittel, mit denen das Vorhaben realisiert werden soll. Sie bringt Klärung darüber ob, was, wann und wie beschafft werden soll. Die Phase dient der Willensbildung der Auftraggeberin.