zu einer öffentlichen Beschaffung im vorgenannten Sinne führt, lässt sich zeitlich und sachlich grob in drei aufeinanderfolgende Phasen unterteilen: in eine Vorbereitungs-, eine Vergabe- und eine Abwicklungsphase. So beginnt eine Beschaffung in der Regel mit einer Vorbereitungsphase. In dieser soll geklärt werden, ob der Auftraggeber eines Hilfsmittels oder einer Dienstleistung bedarf. Die Abklärung ist insofern notwendig, als dass der zu beschaffende Gegenstand der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben dienen und daher im öffentlichen Interesse liegen muss.17