Am 29. April 2013 präsentierte die Beschwerdegegnerin der Z. AG bei einem Treffen ihr Dienstleistungsangebot. Daraufhin schlossen die beiden Parteien am 29. April resp. 1. Mai 2013 eine Vereinbarung miteinander ab. Mit dieser als „Auftragsmandat“ bezeichneten Vereinbarung wurde die Beschwerdegegnerin beauftragt, für die Z. AG „Interessen in folgenden Versicherungsbelangen wahrzunehmen: - Durchführung einer Submission des gesamten Versicherungsportefeuilles - Aufzeigen von Massnahmen zur Optimierung des Portefeuilles bezüglich Leistungen und Kosten - Persönliche Präsentation der Ergebnisse