8. Sub-eventualiter zu 6.: Es sei in dem Fall, in dem zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Beschwerde bereits ein Zuschlag zugunsten der Y. AG erteilt und ein Vertrag mit dieser Unternehmung bereits abgeschlossen worden sein sollte, dieser Zuschlag aufzuheben, es sei die Beschwerdegegnerin [Z. AG] anzuweisen, den Vertrag unter Nutzung der ihr zur Verfügung stehenden vertraglichen Mittel aufzulösen, es sei das das zugrundeliegende Freihandverfahren aufzuheben bzw. abzubrechen, und es sei die Beschwerdegegnerin [Z. AG] anzuweisen, die benötigten Broker-Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben.