7. Eventualiter zu 6.: Es sei in dem Fall, in dem zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Beschwerde bereits ein Zuschlag zugunsten der Y. AG erteilt worden sein sollte, dieser Zuschlag aufzuheben, es sei das zugrundeliegende Freihandverfahren aufzuheben bzw. abzubrechen, und es sei die Beschwerdegegnerin [Z. AG] anzuweisen, die benötigten Broker-Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben. 8. Sub-eventualiter zu 6.: