5. Es sei der Beschwerdeführerin im gesetzlich zulässigen Masse vollumfänglich Akteneinsicht zu gewähren. 6. Es sei das durch die Beschwerdegegnerin [Z. AG] mit der Y. AG, geführte Freihandverfahren betreffend Brokermandat (und Vergabe von Versicherungsleistungen) aufzuheben bzw. abzubrechen, und es sei die Beschwerdegegnerin [Z. AG] anzuweisen, die benötigten Broker-Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben. 7. Eventualiter zu 6.: