3. Eventualiter zu 2.: Es sei in dem Fall, in dem zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Beschwerde bereits ein Zuschlag zugunsten der Y. AG erteilt und ein Vertrag mit dieser Unternehmung bereits abgeschlossen worden sein sollte, die Beschwerdegegnerin [Z. AG] im Sinne einer vorsorglichen Massnahme anzuhalten, die Erfüllung dieses Vertrages unter Nutzung der ihr zur Verfügung stehenden vertraglichen Mittel einstweilen zu sistieren. 4.