betreffend freihändige Vergabe bzw. Verletzung der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Versicherungsbrokerdienstleistungen 2 I. Sachverhalt 1. Anlässlich eines Treffens vom 29. April 2013 präsentierte die Y. AG (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) der Z. AG (nachfolgend: Z. AG) ihr Dienstleistungsangebot. In der Folge schlossen die beiden Parteien am 29. April resp. 1. Mai 2013 eine Vereinbarung miteinander ab. Mit dieser erteilte die Z. AG der Beschwerdegegnerin folgenden Auftrag: