keit des Prozesses ist zu beachten, dass es sich materiell zwar um ein spezifisches Rechtsgebiet handelt, jedoch nicht der definitive Stopp (Endentscheid), sondern die Sistierung der PerProMe-Studie (Zwischenentscheid) sowie formelle Mängel der angefochtenen Verfügung Streitgegenstand sind. Den in der Sache gebotenen zeitlichen Aufwand sowie die Schwierigkeit des Prozesses erachtet die Beschwerdeinstanz deswegen als durchschnittlich. Nur die Bedeutung der Streitsache kann aufgrund des grossen Interesses an einer Weiterführung der Studie als überdurchschnittlich gelten.