Vorliegend geht es hauptsächlich um die Rechtmässigkeit der Sistierung einer klinischen Studie und damit um die Rechtsmässigkeit einer vorsorglichen Massnahme. Sowohl unter dem Aspekt des in der Sache gebotenen Zeitaufwandes als auch unter dem Aspekt der Schwierig- 41 Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11) 42 Verordnung vom 17. Mai 2006 über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV; BSG 168.811) 43 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 104 N. 5 23