Eine Sistierung (als temporäre Einstellung des Verfahrens) kann indessen nicht beliebig lange andauern, sondern nur solange, als die Sistierungsgründe fortbestehen. Nachdem das Möglichste abgeklärt wurde, sind die Gründe für eine Sistierung dahingefallen. Ein weiteres Aufrechterhalten der Sistierung bedeutet eine Rechtsverzögerung. Die Sistierung ist deswegen aufzuheben.