Zudem war zum Zeitpunkt der Einverständniserklärung Prof. Dr. C klinischer Prüfer, was aber aus dem Formular der Einverständniserklärung nicht ersichtlich ist. Seitens der Angehörigen liegt keine Einverständniserklärung vor. Deswegen bleibt unklar, ob sie von der Studienteilnahme des Verstorbenen gewusst hatten.