Der ausführliche „Informed Consent“ sei vom Versuchsteilnehmer vor seinem Tod nicht unterschrieben worden, obwohl das Austrittsprozedere mit ihm am vierten postoperativen Tag besprochen wurde und er somit als urteilsfähig befunden worden sei. Die Angehörigen seien nicht über den Studieneinschluss informiert worden, weshalb sie auch auf eine Autopsie verzichtet hätten.40