Swissmedic wies auf die Notwendigkeit der Aufarbeitung der festgestellten Abweichungen 1-5 und 7-11, idealerweise in Begleitung von Swissmedic, hin, während Abweichung 6 (Monitoring) direkt mit der A weiterverfolgt werden müsse. Swissmedic stellte fest, dass die Vorinstanz seit April 2013 in der Viszeralchirurgie erhebliche Aktivitäten ergriffen hatte, um in Zusammenarbeit mit der A38 Bern Prozesse und SOPs für die Durchführung von klinischen Versuchen zu überarbeiten und wo fehlend neu zu erstellen. Swissmedic empfahl die Fortsetzung dieser Aktivitäten. Den Todesfall von Patient 1 beurteilte Swissmedic als frist- und risikogerecht durch die Vorinstanz aufgearbeitet.