Es bleibe unklar, weshalb trotz der Überführung des Verstorbenen ins IRM keine Autopsie stattgefunden habe. Die Assistenzärztin des IRM habe in Unkenntnis der Studienteilnahme des Verstorbenen nach erfolgter Legalinspektion mitgeteilt, dass mangels Hinweise auf Fremdeinwirkung oder Behandlungsfehler keine Autopsie nötig sei. Die Staatsanwältin habe ebenfalls in Unkenntnis der Studienteilnahme des Verstorbenen den Leichnam in der Folge zur Bestattung frei gegeben.32 In ihrer Duplik vom 10. Oktober 2013 macht die Vorinstanz geltend,