Demnach hatte die Vorinstanz ursprünglich einen temporären Stopp der Studie angeordnet, um offene Fragen zu klären. Insbesondere sollten zunächst die Todesursache durch das IRM abgeklärt sowie der Studienablauf durch eine Inspektion auf formelle Fehler überprüft werden. Nachdem die Vorinstanz Abklärungen getroffen und Swissmedic eine Inspektion durchgeführt hatte, stellte sich heraus, dass die genaue Todesursache nicht mehr eruiert werden kann und die Vorinstanz in einigen Punkten vom genehmigten Studienablauf abgewichen war. Die Vorinstanz begründete die Sistierung daraufhin (in der Duplik) mit der fehlenden Information des IRM sowie mit formellen Fehlern in der Studiendurchführung.