- An der Sitzung vom 30. April 2013 hielt die Vorinstanz fest, es gäbe genügend Gründe, die Studie zumindest temporär zu stoppen, auch wenn die Todesursache nicht in der Studienteilnahme zu suchen sei. Als Gründe für die Sistierung nannte die Vorinstanz die fehlende Information des IRM sowie die beabsichtigte Durchführung einer Inspektion, mit welcher der Studienablauf auf formale Fehler überprüft und die Sicherheit der Patienten gewährleistet werden sollte.28 - In der Beschwerdevernehmlassung vom 10. Juli 2013 begründete die Vorinstanz die Sistierung der Studie mit der Notwendigkeit, die Ursachen des Todes des Studienteilneh-