Aufgrund ihres provisorischen Charakters können vorsorgliche Massnahmen bei massgeblicher Änderung der Umstände jederzeit in Wiedererwägung gezogen werden. Selbst wenn der Entscheid über vorsorgliche Massnahmen angefochten worden ist, bleibt es der verfügenden Behörde unbenommen, aufgrund einer veränderten Sachlage oder neuer Informationen auf die vorläufige Anordnung zurückzukommen oder gegebenenfalls zusätzliche, ergänzende Massnahmen zu verfügen.24 Die vorsorgliche Rücknahme der Genehmigung bzw. der befürwortenden Stellungnahme hat die Sistierung des klinischen Versuchs zur Folge. Die Sistierung oder Einstellung eines Ver-