Die Ethikkommissionen gewährleisten den Schutz der Versuchspersonen (und insbesondere der schutzbedürftigen Personen) anhand der anerkannten Regeln der Guten Praxis der klinischen Versuche. Insbesondere beurteilen sie die klinischen Versuche von einem ethischen Standpunkt aus und überprüfen deren wissenschaftliche und medizinische Qualität unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen (Art. 57 Abs. 1 HMG i.V.m. Art. 10 VKlin). Die Ethikkommission hat ihre Beurteilung innert 30 Tagen, nachdem sie die vollständige Dokumentation erhalten hat, abzuschliessen und zum Forschungsvorhaben Stellung zu nehmen (Art. 11 Abs. 1 VKlin).