Weder aus der angefochtenen Verfügung noch den Sitzungsprotokollen vom 16. und 30. April 2013 noch aus den übrigen Akten ist ersichtlich, in welcher personellen Zusammensetzung die Vorinstanz entschieden hat. Auch kann weder aus der Mitteilung der Vorinstanz gegenüber Prof. Dr. C am 14. April 2013, es handle sich um einen Plenums- und keinen Präsidialentscheid, noch aus der Anhörung vom Prof. Dr. C am 16. April 2013 vor einer Delegation der Vorinstanz abgeleitet werden, ob sich die angefochtene Verfügung auf einen in ordnungsgemässer Zusammensetzung ergangenen Entscheid der Vorinstanz stützt.