Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Sistierung der Studie führe dazu, dass potentielle Studienteilnehmer nicht aufgenommen werden könnten und die Ressourcen neu geplant werden müssten. Der Unterbruch der Studie bewirke einen Wettbewerbsnachteil und Reputationsverlust. Ein Reputationsverlust könne insbesondere für die Firma D, welche die Studie finanziell unterstütze, einen Grund darstellen, sich zurückzuziehen, was für die Beschwerdeführerin mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden wäre.