Mit Verfügung vom 7. Mai 2013 ordnete die Vorinstanz die Weitergeltung der Sistierung der PerProMe-Studie sowie die Durchführung einer Inspektion an. Nachdem am 27. Juni 2013 Swissmedic eine Inspektion der PerProMe-Studie durchgeführt hatte, nahm die Vorinstanz in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 10. Juli 2013 von der Durchführung einer Inspektion Abstand. Damit ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren nur noch die Rechtsmässigkeit der Sistierung zu prüfen.