16. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) leitet,3 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 10. Juli 2013 teilte die Vorinstanz mit, von der Durchführung einer Inspektion werde Abstand genommen, und beantragte, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventuell sei sie abzuweisen. 17. Am 27. Juni 2013 führte Swissmedic eine Untersuchung (Inspektion) der PerProMe- Studie durch und hielt das Ergebnis im Inspektionsbericht vom 11. Juli 2013 fest. Swissmedic stellte insgesamt 11 Abweichungen, aber auch durch die Vorinstanz seit April 2013 ergriffene