10. Am 16. April 2013 fand vor einer Delegation der Vorinstanz eine Anhörung von Prof. Dr. C statt. 11. Mit Schreiben vom 18. April 2013 beantwortete die Beschwerdeführerin noch offene Fragen der Vorinstanz. Dabei verneinte sie erneut einen Kausalzusammenhang zwischen der Implantation des peritonealen Netzes und dem Tod des Versuchsteilnehmers. 12. Am 23. April 2013 stellte Prof. Dr. C der Vorinstanz den Operationsbericht, Austrittsbericht und die Einverständniserklärung des verstorbenen Versuchsteilnehmers zu. 13. Mit Schreiben vom 7. Mai 2013 verlangte die Beschwerdeführerin den Erlass einer anfechtbaren Verfügung über die Sistierung.