9. Am 5. April 2013 leitete die Beschwerdeführerin die E-Mail des IRM der Vorinstanz weiter und teilte mit, man werde unter diesen Umständen die wirkliche Todesursache des 1 Studienprotokoll vom 23.11.2012; Inspektionsbericht von Swissmedic vom 11. Juli 2013 (Ziff. 6 Punkt 10) 3 Verstorbenen nicht erfahren. Ein kausaler Zusammenhang mit der Netzimplantation wäre jedoch schwierig nachvollziehbar, viel eher sei unter Berücksichtigung der Krankengeschichte von einer fulminanten Lungenembolie, einem akuten Koronarsyndrom oder einem zerebrovaskulären Ereignis als Todesursache auszugehen.