7. Am 5. April 2013, kurz nach Eingang der SAE-Meldung, ersuchte die Vorinstanz per E- Mail um Bestätigung, dass die Studie mindestens bis zur Klärung gestoppt worden sei. Die Vorinstanz sistierte daraufhin die PerProMe-Studie. 8. Am 5. April 2013 teilte das IRM der Beschwerdeführerin per E-Mail mit, nach Durchführung der Legalinspektion sei mangels Fremdeinwirkung oder Hinweis auf einen Behandlungsfehler auf eine Obduktion verzichtet und der Leichnam sei durch die zuständige Staatsanwältin zur Bestattung freigegeben worden. Eine zuvor geplante Obduktion in der Pathologie sei mangels Einwilligung der Angehörigen nicht durchgeführt worden.