Indem der Beschwerdeführer im Jahre 2007 praktisch pro Kalendertag eine und in den Jahren ab 2008 pro Arbeitstag (ausgehend von 260 Arbeitstagen jährlich) gar durchschnittlich 2 Packungen à 200 Stück Ritalin Tabl 10 mg abgegeben hat, hat er dieses Stimulans deutlich über die zulässige Erst- und eine allfällige Notfallversorgung hinaus abgegeben. Die Tatsache der unbewilligten Führung einer Privatapotheke gilt demnach vorliegend zweifelsfrei und unbestrittenermassen als erwiesen.