1 Vgl. unpaginierte Akten der Vorinstanz (nachfolgend: Vorakten) 2 Vgl. Bericht Kurzinspektion des KAPA vom 11. März 2011 in den Vorakten 3 5. Gegen diese Verfügung gelangte der Beschwerdeführer mit Beschwerde vom 21. Mai 2013 an die GEF. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. 6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,3 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 5. Juli 2013 die Abweisung der Beschwerde.