Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 6. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Beschwerdeführerin, per GU - Vorinstanz, per GU DER GESUNDHEITS- UND FÜRSORGEDIREKTOR sig. P. Perrenoud Philippe Perrenoud Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung