2. Betreffend die Kosten der Betreibung Nr. 91029925 des Betreibungsamtes C in der Höhe von CHF 53.00 wird die Beschwerde gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird in diesem Punkt aufgehoben. 3. Soweit weitergehend und soweit eingetreten werden kann, wird die Beschwerde abgewiesen. 4. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 340.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Der Vorinstanz werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 60.00 zur Bezahlung auferlegt.