Der Gebührentarif wird vorliegend in der GebV25 festgelegt (Art. 68 Abs. 2 FLG). Danach wird die Gebühr im Verwaltungsverfahren nach Zeitaufwand berechnet, falls die GebV, ihre Anhänge oder die übrige Gesetzgebung keinen Tarif enthalten (Art. 14 GebV). Der Tarif nach Zeitaufwand beträgt mindestens CHF 70.00 pro Stunde (Art. 8 i.V.m. Art. 4 GebV). Vorliegend betragen die Kosten für die angefochtene Verfügung CHF 50.00, was einem Zeitaufwand von knapp 45 Minuten für den Erlass der Verfügung entspricht. Dieser Zeitaufwand und die entsprechende Gebührenerhebung sind nicht zu beanstanden.