jedoch – wie hier – vor dem Erlass einer Verfügung die Betreibung ein, verursacht sie dadurch zulasten der Schuldnerin Kosten, bevor diese im Besitz einer Verfügung ist, der sie den Grund für die Forderung entnehmen kann. Dadurch werden die Betroffenen im Falle des Unterliegens gezwungen, Betreibungskosten zu bezahlen, die tatsächlich unnötig gewesen wären.23