Damit ist die Beschwerdeführerin weder bei Anwendung der Methode der wochenweisen Betrachtung noch der alternativen Durchschnittsmethode gegen Nichtberufsunfälle versichert. Somit ist vorliegend keine Unfallversicherung leistungspflichtig, weshalb die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu prüfen ist. 4. Leistungspflicht der Krankenversicherung