Nach der alternativen Durchschnittsmethode ist für Nichtberufsunfälle versichert, wer entweder über den Zeitraum von drei Monaten im Durchschnitt aller Wochen, in denen er überhaupt gearbeitet hat, mindestens acht Stunden beschäftigt war, oder in der Mehrzahl aller Wochen, in denen gearbeitet wurde, ein Wochenpensum von mindestens acht Stunden erreicht hat.13 Das Bundesgericht hat bislang offengelassen, ob bei "unregelmässig arbeitenden Teilzeitbeschäftigten" die alternative Durchschnittsmethode oder eine wochenweise Betrachtung anzuwenden ist.14