Nach der Methode der wochenweisen Betrachtung sind Teilzeitbeschäftigte für jede einzelne Woche, in der sie mindestens acht Stunden arbeiten, für Nichtberufsunfälle versichert, während die übrigen Wochen keine Nichtberufsunfallversicherung begründen. Nach der alternativen Durchschnittsmethode ist für Nichtberufsunfälle versichert, wer entweder über den Zeitraum von drei Monaten im Durchschnitt aller Wochen, in denen er überhaupt gearbeitet hat, mindestens acht Stunden beschäftigt war, oder in der Mehrzahl aller Wochen, in denen gearbeitet wurde, ein Wochenpensum von mindestens acht Stunden erreicht hat.13